{ WT-Button-Schwarz }
{ 15-Fruechte-Tee-mit-leuchtend-blau }
{ 04-Schwarzer-Tee }
{ 12-Rooibos }
{ 06_Oolong-Kringel }
{ Teatime07_Krawatte-im-Anschnitt }
{ Weisse-Box_Firmenmotto }
{ 19-Schwarz-Tee-mittelgross }
{ 01-Kamillen-Tee }
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{ Weisse-Box_Sortiment }
{ 17-Weisse-Koerner }
{ 03-Grün-Tee-mit-Früchten }
{ Teatime03_Edle-Dame }
{ Teatime06_Teetrinkerin-bruenette }
{ 11-Schwarzer-Tee-rot-braeunlich }
{ 13-Fruechte-Tee-mit-roten-Faeden }
{ 02-Weisser-Tee }
{ 14-Schwarzer-Tee-mormal }
{ 18-Gruener-Blatt-Tee }
{ AGB }
________________________
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Wirth Teespezialitäten, soweit sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verbindlich, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
1.2. Für Dienstleistungen werden gesonderte Verträge abgeschlossen.
1.3. Nebenabreden, sowie nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind.
1.4. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
________________________
2.1. Angebote der Firma Wirth Teespezialitäten, sind stets freibleibend.
2.2. Von der Firma Wirth Tespezialitäten bestätigte Aufträge des Bestellers können nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden. Bereits entstandene Kosten trägt der Besteller.
2.3. Die Firma Wirth Teespezialitäten ist berechtigt, andere als die bestellten Waren dann zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder nur geringfügig vom Bestellten abweicht, sofern der Preis gleich ist oder bei technisch höher spezifizierter Ware in zumutbarem Umfang höher ist, insbesondere dann, wenn anderenfalls Rechte gegen die Firma Wirth Teespezialitäten, wegen Schlecht- oder Nichterfüllung hergeleitet werden können.
2.4. Teillieferungen müssen angenommen und bezahlt werden. Etwaige Qualitätsdifferenzen bei einer Teillieferung berechtigen die Käufer nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge.
2.5. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Käufer sich mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug befindet.
2.6. Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb eines Verzugs angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, so kann der Käufer nach angemessener Fristsetzung unter Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Ware nicht mehr annehmen werde, vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts des Käufers sind Schadensersatzansprüche von ihm und gegen ihn ausgeschlossen.
2.7. Zu den Fällen höherer Gewalt, die die Lieferung wesentlich verzögern, erschweren oder unmöglich machen, zählen, wenn der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit eines kaufmännischen Käufers zusammenhängt, nachträglich eingetretene marktbedingte Material- und Warenbeschaffungsprobleme, Betriebsstörungen wegen Streik, Aussperrung oder unerlaubte Handlungen Dritter, behördliche Anordnungen u. ä. im Betrieb des Verkäufers oder bei Lieferanten des Verkäufers sowie die Beschaffung verhindernde Änderungen von Import- oder Exportbestimmungen.
________________________
3.1. Die Gefahr, für die von der Firma Wirth Teespezialitäten gelieferte Ware geht mit Versandbeginn auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt und nach unserem Ermessen.
3.2. Die Rücknahme und Entsorgung der Verpackung ist im Preis nicht enthalten.
3.3. Mangels gegenteiliger Weisungen des Bestellers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter Berechnung unserer Selbstkosten die Sendung gegen Transport- und Verlustschäden zu versichern.
3.4. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Grund des Verhaltens des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Bereitstellung an den Besteller über.
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4.1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden die Aufträge zu den Preisen der am Tage der Lieferung gültigen Preislisten ausgeführt.
4.2. Ausdrücklich als Festpreis deklarierte Angebotspreise bleiben, wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, für eine Frist von 8 Tagen, gerechnet vom Datum des Angebots an gültig.
4.3. Frachtkosten werden nach Aufwand berechnet.
Frei Haus für Aufträge ab 200 €
netto Tee im Inland
Frei Haus Lieferungen EU ab 1.200.- €
Frei deutsche Grenze nicht EU ab
1.200.- € unverzollt.
4.4. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei Bankeinzug 7 Tagen –2% Skonto oder 14 Tagen netto, ausser es wird mit dem Käufer eine weitere schriftliche, widerrufliche Vereinbahrung getroffen. Bei Rücklastschriften erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.-
4.5. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Wirth Teespezialitäten, berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen in der Höhe von 5% (fünf von hundert) über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank.
4.6. Der Verkäufer ist berechtigt 5.- € für jede Mahnung zu berechnen.
4.7. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort zu zahlen.
4.8. Der Besteller ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist insoweit zulässig.
4.9. Verschlechtert sich die Vermögenslage eines Käufers oder Akzeptanten derart, daß die Erfüllung der dem Verkäufer gegenüber bestehenden Verpflichtungen gefährdet erscheint oder erhält der Verkäufer eine ungünstige Auskunft bzgl. der Bonität des Käufers, so kann der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen. Bei noch nicht ausgeführten Verträgen ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer mit anderen Zahlungen in Verzug geraten ist oder mehrfach angemahnt werden musste. Der Verkäufer ist dann berechtigt die Ware bei Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen. Wird die in Rechnung gestellte versandbereite Ware trotz Mahnung mit Nachfristsetzung nicht bezahlt, so kann der Verkäufer von allen laufenden Lieferverträgen zurücktreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
________________________
5.1. Die Firma Wirth Teespezialitäten, behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller vor. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
5.2. Der Besteller tritt bereits jetzt an den Lieferer die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird.
5.3. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung des Weiterverkaufs nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
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6.1. Für Mängel haftet der Verkäufer jedoch nur wie folgt:
6.2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 3 Arbeitstagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Für nicht rechtzeitig angezeigt und für nicht erkennbare Mängel fehlerhafter Ware übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
6.3. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers eine Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder eine Ersatzlieferung.
6.4. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen; insbesondere hat der Käufer dem Verkäufer die beanstandete Ware oder entsprechende Prüfmuster unverzüglich zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Die Nachbesserung erfolgt am Sitz des Verkäufers.
6.5. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte oder angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
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7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Augsburg.
7.2. Für die vertraglichen Vereinbarungen gilt Deutsches Recht.
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8.1. Die uns im Rahmen Ihrer Aufträge bekannt werdenden Daten, werden in unserer EDV-Anlage gespeichert, verarbeitet und gemäß Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
8.2. Einkaufsbedingungen der Käufer gelten nur, wenn diese ausdrücklich durch den Verkäufer anerkannt und schriftlich bestätigt worden sind.
{ AGB }
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1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Wirth Teespezialitäten, soweit sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verbindlich, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
1.2. Für Dienstleistungen werden gesonderte Verträge abgeschlossen.
1.3. Nebenabreden, sowie nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind.
1.4. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
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2.1. Angebote der Firma Wirth Teespezialitäten, sind stets freibleibend.
2.2. Von der Firma Wirth Tespezialitäten bestätigte Aufträge des Bestellers können nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers storniert werden. Bereits entstandene Kosten trägt der Besteller.
2.3. Die Firma Wirth Teespezialitäten ist berechtigt, andere als die bestellten Waren dann zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder nur geringfügig vom Bestellten abweicht, sofern der Preis gleich ist oder bei technisch höher spezifizierter Ware in zumutbarem Umfang höher ist, insbesondere dann, wenn anderenfalls Rechte gegen die Firma Wirth Teespezialitäten, wegen Schlecht- oder Nichterfüllung hergeleitet werden können.
2.4. Teillieferungen müssen angenommen und bezahlt werden. Etwaige Qualitätsdifferenzen bei einer Teillieferung berechtigen die Käufer nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge.
2.5. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Käufer sich mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug befindet.
2.6. Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb eines Verzugs angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, so kann der Käufer nach angemessener Fristsetzung unter Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Ware nicht mehr annehmen werde, vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts des Käufers sind Schadensersatzansprüche von ihm und gegen ihn ausgeschlossen.
2.7. Zu den Fällen höherer Gewalt, die die Lieferung wesentlich verzögern, erschweren oder unmöglich machen, zählen, wenn der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit eines kaufmännischen Käufers zusammenhängt, nachträglich eingetretene marktbedingte Material- und Warenbeschaffungsprobleme, Betriebsstörungen wegen Streik, Aussperrung oder unerlaubte Handlungen Dritter, behördliche Anordnungen u. ä. im Betrieb des Verkäufers oder bei Lieferanten des Verkäufers sowie die Beschaffung verhindernde Änderungen von Import- oder Exportbestimmungen.
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3.1. Die Gefahr, für die von der Firma Wirth Teespezialitäten gelieferte Ware geht mit Versandbeginn auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt und nach unserem Ermessen.
3.2. Die Rücknahme und Entsorgung der Verpackung ist im Preis nicht enthalten.
3.3. Mangels gegenteiliger Weisungen des Bestellers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter Berechnung unserer Selbstkosten die Sendung gegen Transport- und Verlustschäden zu versichern.
3.4. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Grund des Verhaltens des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Bereitstellung an den Besteller über.
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4.1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden die Aufträge zu den Preisen der am Tage der Lieferung gültigen Preislisten ausgeführt.
4.2. Ausdrücklich als Festpreis deklarierte Angebotspreise bleiben, wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, für eine Frist von 8 Tagen, gerechnet vom Datum des Angebots an gültig.
4.3. Frachtkosten werden nach Aufwand berechnet.
Frei Haus für Aufträge ab 200 €
netto Tee im Inland
Frei Haus Lieferungen EU ab 1.200.- €
Frei deutsche Grenze nicht EU ab
1.200.- € unverzollt.
4.4. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei Bankeinzug 7 Tagen –2% Skonto oder 14 Tagen netto, ausser es wird mit dem Käufer eine weitere schriftliche, widerrufliche Vereinbahrung getroffen. Bei Rücklastschriften erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.-
4.5. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Wirth Teespezialitäten, berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen in der Höhe von 5% (fünf von hundert) über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank.
4.6. Der Verkäufer ist berechtigt 5.- € für jede Mahnung zu berechnen.
4.7. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort zu zahlen.
4.8. Der Besteller ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist insoweit zulässig.
4.9. Verschlechtert sich die Vermögenslage eines Käufers oder Akzeptanten derart, daß die Erfüllung der dem Verkäufer gegenüber bestehenden Verpflichtungen gefährdet erscheint oder erhält der Verkäufer eine ungünstige Auskunft bzgl. der Bonität des Käufers, so kann der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen. Bei noch nicht ausgeführten Verträgen ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer mit anderen Zahlungen in Verzug geraten ist oder mehrfach angemahnt werden musste. Der Verkäufer ist dann berechtigt die Ware bei Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen. Wird die in Rechnung gestellte versandbereite Ware trotz Mahnung mit Nachfristsetzung nicht bezahlt, so kann der Verkäufer von allen laufenden Lieferverträgen zurücktreten und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
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5.1. Die Firma Wirth Teespezialitäten, behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller vor. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
5.2. Der Besteller tritt bereits jetzt an den Lieferer die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird.
5.3. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung des Weiterverkaufs nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
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6.1. Für Mängel haftet der Verkäufer jedoch nur wie folgt:
6.2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 3 Arbeitstagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Für nicht rechtzeitig angezeigt und für nicht erkennbare Mängel fehlerhafter Ware übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
6.3. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers eine Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder eine Ersatzlieferung.
6.4. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen; insbesondere hat der Käufer dem Verkäufer die beanstandete Ware oder entsprechende Prüfmuster unverzüglich zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Die Nachbesserung erfolgt am Sitz des Verkäufers.
6.5. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte oder angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
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7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Augsburg.
7.2. Für die vertraglichen Vereinbarungen gilt Deutsches Recht.
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8.1. Die uns im Rahmen Ihrer Aufträge bekannt werdenden Daten, werden in unserer EDV-Anlage gespeichert, verarbeitet und gemäß Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
8.2. Einkaufsbedingungen der Käufer gelten nur, wenn diese ausdrücklich durch den Verkäufer anerkannt und schriftlich bestätigt worden sind.